Technische Qualitäts­richtlinie

Folienarbeiten, Digitaldruck und Fertigungstoleranzen. Woran sich beurteilen lässt, ob eine Arbeit fachgerecht ausgeführt ist.

Grundsatz

Fahrzeugfolierungen und Großformatdruck sind handwerklich und maschinell gefertigte Leistungen. Geschuldet ist eine fachgerechte Ausführung mit der konkret vereinbarten Optik und Funktion, nicht eine mathematisch perfekte oder unter Reinraumbedingungen produzierte Oberfläche. Diese Richtlinie beschreibt Beurteilungskriterien; sie ersetzt keine individuell zugesicherten Eigenschaften.

Partikel und Einschlüsse

Bei fachgerechter Reinigung und Verarbeitung können vereinzelte sehr kleine Staub- oder Fremdpartikel auftreten. Ob diese noch zur vereinbarten Beschaffenheit gehören, richtet sich nach Größe, Zahl, Sichtbarkeit, Platzierung, Material, vereinbartem Qualitätsniveau und Einsatzzweck. Gehäufte, ohne Weiteres erkennbare oder die Haftung und Schutzfunktion beeinträchtigende Einschlüsse sind nicht allein deshalb zulässig, weil in einer Werkstatt gearbeitet wird.

Betrachtung und Licht

Das optische Gesamtbild soll unter üblichen Tageslicht- und Raumlichtverhältnissen und aus dem bestimmungsgemäßen, produktspezifisch üblichen Betrachtungsabstand beurteilt werden. Für großflächige Fahrzeugaußenflächen kann im Auftrag ein Referenzabstand vereinbart werden.

Dies ist kein pauschaler Ausschluss von Mängeln, die erst aus Nähe erkennbar sind, etwa Schnittschäden, offene Kanten oder Mängel der Schutzfunktion. Ungewöhnliches Streiflicht, Makroaufnahmen oder Vergrößerung allein bilden nicht zwingend das geschuldete Alltagsbild ab.

Kanten, Stoßstellen, Rundungen

Bei Sicken, Stoßfängern, Anbauteilen und komplexen Formen können geplante Entlastungsschnitte, Überlappungen, Einleger und sichtbare Kanten technisch erforderlich sein. Lage und Ausführung sollen möglichst vor Auftragserteilung in Angebot oder Skizze festgelegt werden. Unsaubere Schnitte, Ablösungen oder vereinbarungswidrige Positionen sind dadurch nicht gerechtfertigt.

Blasen, Feuchtigkeit, Materialreaktionen

Kleinere temporäre Feuchtigkeitserscheinungen können je nach Folientyp und Verklebungsverfahren innerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Stabilisierungszeit zurückgehen. Pauschal zulässige dauerhafte Blasen gibt es nicht. Herstellerhinweise und ein vereinbarter Nachkontrolltermin sind maßgeblich.

Digitaldruck und Pixelstruktur

Bilddaten haben eine endliche Auflösung. Sichtbare Pixel- und Rasterstrukturen können bei zu niedriger Vorlagenauflösung oder bestimmungsgemäßer Großformatbetrachtung material- und datenbedingt sein. Reproduzierbare Druckkopfdefekte, deutliche Bandingstreifen oder vermeidbare Druckfehler sind nicht generell als Toleranz anzusehen. Vor Produktion sind Format, Auflösung, Beschnitt und gewünschter Betrachtungszweck festzuhalten.

Farbe, Maße, Material

Ohne vereinbarten verbindlichen Proof können Bildschirmfarben und gedruckte Farben aufgrund von RGB und CMYK, Substrat und Licht voneinander abweichen. Bei engen Markenfarbvorgaben ist ein Proof oder Muster zu vereinbaren. Maß-, Passer- und Beschnitttoleranzen dürfen nur konkret und produktspezifisch vereinbart werden; pauschale Prozentangaben ohne technische Grundlage werden vermieden.

Vorschäden, Entfernung, Pflege

Nicht tragfähiger Lack, Nachlackierungen, Rost und frühere Reparaturen können Risiken beeinflussen. Der Vorzustand wird dokumentiert. Bei späterer Entfernung können je nach Material, Standzeit und Untergrund Klebstoffreste oder Lackschäden auftreten; für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Regeln. Konkrete Pflegevorgaben ergeben sich aus dem verwendeten Folienprodukt.

Zu den Pflege- und Nutzungshinweisen

Objektbezogene Besonderheiten

Fahrzeug, Folienserie, ein gegebenenfalls vereinbarter Betrachtungsabstand, festgelegte Kanten und Überlappungen sowie Referenzmuster oder Proof werden im jeweiligen Angebot festgehalten. Diese Seite gibt den allgemeinen Teil wieder.

Vertragliche Einbindung

Diese Richtlinie kann nur dann die geschuldete Beschaffenheit mitbestimmen, wenn sie vor dem Vertragsschluss tatsächlich bereitgestellt und wirksam vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte wegen einer nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben unberührt.

Fassung 1.0