Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für Grafik- und Druckleistungen, Werbetechnik, Folierungen und Montage.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Werbe Konzept, Inhaber Joshua-Fabrice Podien, Stendorfer Straße 3, 27721 Ritterhude, und seinen Kunden über Grafik- und Druckleistungen, Werbetechnik, Folierungen und Montage, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Zwingendes Verbraucherrecht bleibt unberührt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote beschreiben die angefragten Leistungen. Der Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots oder eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich sind Leistungsbeschreibung, freigegebene Gestaltungen und ausdrücklich vereinbarte Materialeigenschaften. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen.

§ 3 Partnerbetriebe

Werbe Konzept kann zur fachgerechten Erfüllung geeignete Dritte einsetzen. Bei einem Vertrag mit Werbe Konzept bleibt dieses Vertragspartner und für die ordnungsgemäße Erfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

§ 4 Kundenseitige Vorlagen

Der Kunde stellt für vereinbarte Leistungen geeignete und zur Nutzung berechtigte Daten zur Verfügung. Eine umfassende inhaltliche, sprachliche, rechtliche oder technische Prüfung schuldet Werbe Konzept nur, wenn sie vereinbart wurde. Zumutbare eigene Prüf- und Hinweispflichten bleiben bestehen. Soweit ein Fehler nachweislich allein auf unrichtigen Kundendaten beruht und keine Pflichtverletzung von Werbe Konzept vorliegt, ist dies kein Mangel der ordnungsgemäß ausgeführten Leistung.

§ 5 Entwurf und Druckfreigabe

Für zur Freigabe gestellte Entwürfe und Daten bestätigt der Kunde nach Gelegenheit zur Prüfung insbesondere Texte, Nummern, Platzierung und vereinbarte Maße. Nach Freigabe gewünschte Änderungen oder daraus entstehende Neuproduktionen bedürfen einer gesonderten Kostenvereinbarung. Fehler, die Werbe Konzept verursacht, werden durch die Freigabe nicht pauschal dem Kunden zugeordnet.

§ 6 Untergrund und Vorbereitung

Der Kunde informiert über ihm bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Rost, instabile Oberflächen und frühere Reparaturen. Erforderliche Zusatzarbeiten wegen ungeeigneter Untergründe werden erläutert und vorab vereinbart. Für von Werbe Konzept verursachte Beschädigungen gelten die gesetzlichen Regeln.

§ 7 Material- und Fertigungstoleranzen

Vereinbart sind die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und wirksam einbezogenen technischen Qualitätsrichtlinie nachvollziehbar beschriebenen materialtypischen, geringfügigen Toleranzen. Die pauschale Duldung sämtlicher Staubeinschlüsse, Blasen, Druckstreifen oder Kratzer ist nicht vereinbart. Für wesentliche Beeinträchtigungen oder nicht fachgerechte Verarbeitung bestehen die gesetzlichen Rechte.

Zur technischen Qualitätsrichtlinie

§ 8 Druck und Farbe

Darstellungen auf nicht kalibrierten Monitoren sind nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung farbverbindlich. Eine verbindliche Farbvorlage bedarf gesonderter Vereinbarung, etwa durch Muster oder Proof. Produktionsbedingte Abweichungen dürfen die vereinbarte Qualität und den Verwendungszweck nicht unzulässig beeinträchtigen.

§ 9 Termine und Kundenmitwirkung

Termine und Ausführungszeiten werden individuell abgestimmt. Verzögerungen durch fehlende Daten, Freigaben oder nicht bereitgestellte Fahrzeuge werden dem Kunden mitgeteilt. Leistungsänderungen und damit verbundene Kosten bedürfen einer Vereinbarung. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben unberührt.

§ 10 Vergütung und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen sowie gegebenenfalls Anzahlungen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird ausgewiesen. Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer. Zahlungsansprüche und Folgen des Zahlungsverzugs richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Abnahme und Mängel

Soweit Werkvertragsrecht anwendbar ist, erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Bekannte Mängel sollen bei Übergabe dokumentiert werden. Gesetzliche Nacherfüllungs-, Minderungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben im jeweils anwendbaren Umfang erhalten.

§ 12 Pflege, Alterung und Entfernung

Materialien unterliegen nutzungs- und umweltbedingter Alterung. Pflege- und Herstellerhinweise sind zu beachten, soweit sie vereinbarte Eigenschaften konkretisieren. Eine problemlose oder rückstandsfreie Entfernung auf jedem Untergrund und zu jedem Zeitpunkt wird ohne konkrete Vereinbarung nicht garantiert. Schäden infolge unsachgemäßer Leistung bleiben hiervon unberührt.

Zu den Pflege- und Nutzungshinweisen

§ 13 Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine Einschränkung der Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung ist nicht vorgesehen.

§ 14 Verbraucherrechte und Widerruf

Ob bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen ein Widerrufsrecht besteht, ist je nach Vertragsart und Leistung gesondert zu prüfen; darüber wird erforderlichenfalls ordnungsgemäß belehrt. Eine pauschale Ausnahme allein wegen individueller Fahrzeugfolierung wird nicht behauptet.

§ 15 Schlussbestimmungen

Für Verträge gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbrauchergerichtsstände und zwingendes Verbraucherschutzrecht bleiben unberührt. Die Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung finden Sie im Impressum.

Zum Impressum

Fassung 1.0 · Stand: 14. Oktober 2026